Fachbeiträge aus der Zeitschrift mt medizintechnik

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TitelTeleneurologie
Autor(en)Gärtner, A.
Schlagwort(e)Telemedizin, rechtliche Grundlagen, Teleneurologie, Risikobewertung
Heft/Jahr6/2006
Seite/Seitenzahl208/6
AbstractDer Einsatz telemedizinischer Techniken entwickelt sich vor allem in der Neurologie in Form der Teleneurologie. Teleneurologie darf keinesfalls mit Teleradiologie verwechselt werden. Während bei letzterem Verfahren z. B. CT-Bilder über eine Datenleitung einem räumlich entfernten Krankenhaus bzw. Teleradiologen zur Befundung übermittelt werden, beinhaltet die Teleneurologie neben der Betrachtung von CT-Bildern die körperliche Untersuchung des Patienten am Bildschirm durch einen Teleneurologen. Dies ist mit Videosystemen und entsprechenden Bandbreiten der verwendeten Datenleitung machbar und möglich, die sowohl im regionalen Krankenhaus als auch in einem neurologischen Zentrum wie einem Stroke-Unit-Zentrum installiert sein müssen. Ein Teleneurologe in einem Schlaganfallzentrum kann so einen internistischen Kollegen vor Ort bei der Untersuchung beobachten, begleiten und anleiten sowie den Patienten selbst und seine Angehörigen befragen.
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